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Baugesuch in Luzern

BE­NÖ­TI­GEN SIE HIL­FE BEI DER EIN­REI­CHUNG EI­NES BAU­GE­SUCHS?

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Ohne Bewilligung kein Bauen – so lautet der Grundsatz. Nur in Ausnahmefällen ist keine Bewilligung nötig.


Das Bewilligungsverfahren wird durch die Einreichung eines Baugesuchs eingeleitet. Bereits bei diesem ersten Verfahrensschritt stellen sich etliche Fragen – bei welcher Behörde ist das Gesuch einzureichen? Welche Unterlagen müssen beigelegt werden? Gibt es weitere formelle Anforderungen, die beachtet werden müssen? Und wie geht es vor der zuständigen Behörde weiter, nachdem diese das Baugesuch erhalten hat?


Unsere Anwälte unterstützen Sie gerne bereits vom ersten Schritt an auf dem Weg zur Realisierung Ihres Bauvorhabens und helfen Ihnen bei der Ausarbeitung sowie der Einreichung Ihres Baugesuchs.


Kontaktieren Sie uns unter 041 910 54 54 oder über info@kanzlei-bellevue.ch. Wir freuen uns auf Sie!

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